Verjaehrungsfristen

Die wichtigsten Verjährungsfristen im Überblick:

Art des Anspruchs

Frist

Fristbeginn

Vorschrift

Regelmäßige Verjährung (z.B. Kaufpreisforderung, Werklohnforderung)

3 Jahre

Nach Ablauf des Entstehungsjahres und Kenntnis des Gläubigers von dem Anspruch des Schuldners

§ 195 BGB

Rechtskräftig festgestellte For-derungen (z.B. Urteil, Vollstreckungsbescheid)

30 Jahre

Ab Rechtskraft

§ 197 BGB

Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen

30 Jahre

Begehung der Handlung

§ 199 Abs. 2 BGB

Sonstige Schadensersatzansprüche

10-30 Jahre

Entstehung des Anspruchs

§ 199 Abs. 3 BGB

Andere Ansprüche als Schadensersatzansprüche

10 Jahre

Entstehung des Anspruchs

§ 199 Abs. 4 BGB

Aus unerlaubten Handlungen resultierende Herausgabeansprüche

10 Jahre

Entstehung des Anspruchs

§ 852 BGB

Gewährleistungsansprüche aus einem Kaufvertrag (nicht bei Bauwerken oder Gegenständen die für ein Bauwerk verwendet wurden

2 Jahre

Übergabe der Sache

§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB

Gewährleistungsansprüche aus einem Kaufvertrag über ein Bauwerken oder Gegenständen die für ein Bauwerk verwendet wurden

5 Jahre

Übergabe der Sache

§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB

Gewährleistungsansprüche aus einem Werkvertrag (nicht Bauwerk)

2 Jahre

Abnahme des Werkes

§ 634 a Abs. 1 Nr. 1 BGB

Gewährleistungsansprüche aus Herstellung eines Bauwerks oder Arbeiten an einem Bauwerk

5 Jahre

Abnahme des Werkes

§ 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB

Gewährleistungsansprüche aus der Erstellung unkörperlicher Arbeitsergebnisse (z.B. Software)

3 Jahre

Nach Ablauf des Entstehungsjahres und Kenntnis des Gläubigers von dem Anspruch des Schuldners

§ 634 a Abs. 1 Nr. 3 BGB

Ersatzansprüche des Vermieters

6 Monate

Rückgabe der Mietsache

§ 548 BGB

Ersatzansprüche des Verleihers

6 Monate

Rückgabe der Leihsache

§ 606 BGB

Reisevertragsrecht (Ausschlussfrist für Anmeldung der Ansprüche 1 Monat nach Rückkehr)

2 Jahre

Geplanter Reiseendtermin

§ 651 g Abs. 2 BGB